Die Leistungen eines Architekten sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.
Sie erstrecken sich über neun sogenannte "Leistungsphasen" von der Grundlagenermittlung bis hin zur Gewährleistungsverfolgung.
Immer wieder ist, insbesondere bei privaten Bauherren, zu beobachten, dass der Architektenauftrag mit Erteilung der Baugenehmigung beendet ist.
Gerade jedoch eine genaue Leistungsbeschreibung, vertraglich festgeschriebene Konditionen sowie die stetige Kontrolle derselben durch eine qualifizierte Bauleitung bewahren den Bauherrn vor Bau- und Vermögensschäden sowie einer möglichen Bauzeitverlängerung.
Dies ist im Rahmen langjähriger Sachverständigentätigkeit immer wieder bestätigt worden.
Hierzu stehen beispielhaft anonymisierte "Mustergutachten" zum download zur Verfügung.