Ein Gutachten wird aus vielfältigen Gründen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen beauftragt.
So kann ein Privatgutachten der Formulierung von Beweisfragen dienen und die ungefähre Höhe des Streitwertes angeben, dr letztlich für die Höhe etwaiger Prozesskosten maßgeblich und gleichzeitig bei realistischer Ermittlung ein Indikator für das Prozessrisiko selbst ist.
Es kann aber auch lediglich zur aussergerichtlichen Ermittlung etwaiger Mängel oder Schäden herangezogen werden, um Erfüllungsansprüche durchzusetzen oder die Höhe etwaiger Werklohneinbehalte festzustellen.
Das Schiedsgutachten dient regelmäßig dazu, eine aussergerichtliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.
Es wird von beiden Parteien gemeinsam beauftragt und ist für die beauftragenden Parteien bindend.